Leihbedingungen
Die Flöten können jeweils für drei Monate ausgeliehen werden. Die Leihfrist beginnt mit dem Tag der Zusendung. Wir verschicken die Flöten je nach Verfügbarkeit, ein Anpruch auf einen bestimmten Versandtermin besteht nicht. Die Leihfrist kann einmalig verlängert werden, insofern für das entsprechende Instrument keine weiteren Leihgesuche anderer Mitglieder vorliegen, dafür senden Sie bitte eine Mail an erta@erta.de. Der neue Rücksendetermin muß vor Ablauf der bisherigen Frist per Mail durch uns bestätigt werden. Bei Überschreiten der Leihfrist berechnen wir pro angefangener Woche eine Gebühr von 10 €.
Wir berechnen pro Ausleihe einen Kostenbeitrag von 30 € für die regelmäßige Wartung und Hygienemaßnahmen der Instrumente durch beauftragtes Fachpersonal. Erst nach Eingang der Gebühr auf unser Konto verschicken wir die Flöte an Sie.
Die Portokosten für den versicherten Rückversand trägt das ausleihende Mitglied selbst. Flöten bitte nur ausreichend versichert versenden; bei Verlust/Schaden haftet der Absender.
Trifft die Flöte nicht oder beschädigt bei uns wieder ein, sind wir berechtigt, die Kosten für Ersatz oder Reparatur in Rechnung zu stellen.